Liebe Heimat- und Wanderfreund*innen,
das Landratsamt Aschaffenburg meldet: Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Zeitraum von sieben Tagen, hat im Landkreis Aschaffenburg den Warnwert von 50 überschritten.
Somit gelten ab Samstag, 24. Oktober 2020, die Regelungen der Bayerischen Staatsregierung welche für das Überschreiten des Grenzwertes getroffen wurden.Heute Morgen habe ich mich beim Landratsamt Aschaffenburg erkundigt, dass Wanderungen/Veranstaltungen von Vereinen wie bisher erlaubt sind.
Unsere Vereinsaktivitäten sind keine privaten Versammlungen (das wäre z.B. ein Familientreffen), sondern Veranstaltungen z.B. gem. Paragraph 5 der Corona-VO Bayern.
Demnach sind Vereinsveranstaltungen erlaubt, es muss aber eben gewährleistet sein, dass die Hygieneanforderungen umgesetzt/eingehalten werden.Im Anhang habe ich euch ein Hygienekonzept für Outdoor-Veranstaltungen in Vereinsgruppen zusammengestellt, mit der eure Wanderungen bis auf weiteres stattfinden dürfen.
Indoor-Veranstaltungen benötigen ein Schutz- und Hygienekonzept, dass indiviuell auf Eurer Veranstaltungen erstellt und evtl. genehmigt werden muss.
(siehe Anhang: Datei Hygienekonzept DWV.docx und Hygienetipps_BZgA.pdf)Von der Familienreferentin Patricia Pitz gibt es einen tollen kostenlosen Tipp: Corona - ein Buch für Kinder (Download hier)
WICHTIGE HINWEISE:
• Die Ortsgruppen des Spessartbundes haben die Möglichkeit, Gruppenwanderungen, die z.B. im Wanderplan (Print und/oder Online) präsentiert sind, – unter Einhaltung der Hygiene- und Abstands-Regeln – durchzuführen. Die Entscheidung liegt beim jeweiligen Verein.
• Informiert euch tagesaktuell über die gültigen Verordnungen der Landesregierung. Veränderungen sind ständig möglich. Details werden vielfach auf Kreisebene geregelt. Eine vorherige Abstimmung mit dem örtlichen Ordnungsamt ist unbedingt erforderlich.
• Bitte die Wanderführer/innen auf die Verhaltensregeln hinweisen.
• Wanderungen wie gewohnt ankündigen. Anmeldung erforderlich. Teilnahme nur mit bestätigter Anmeldung.
• Auskunftsbogen (siehe Anhang: Auskunftsbogen für Wandervereine und WanderführerInnen - Deutscher Wanderverband.27.05.2020.pdf) zu Beginn der Wanderung ausfüllen lassen. Aufbewahrung des Auskunftsbogen muss geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte gewährleistet sein und die Daten sind für die zuständigen Behörden vorzuhalten sein, wenn diese aufgrund eines Corona-Verdachtsfalls angefordert werden. Daher ist es auch wichtig, dass bei der Aufnahme der Daten keine Spitz- oder Spaßnamen eingetragen werden.
• Haftet der/die Wanderführer*in, wenn jemand die Abstandsregeln nicht einhält? NEIN! Es hilft allen nochmal, bei der Begrüßung der Gruppe auf die geltenden Abstands- und Hygieneregeln hinzuweisen.